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1. Allgemeines

    Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser
    Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die CEBUK Brigitte
    Fründt (nachfolgend CEBUK genannt) mit dem Besteller über Aufträge und
    Leistungen beschließt.

2. Angebot und Auftragsbestätigung

2.1. Angebote von CEBUK sind freibleibend und unverbindlich.Alle Verträge über
       Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserheblichen
       Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder per
       Telefax oder E-Mail erfolgenden Bestätigung des Bestellers, spätestens jedoch
       durch Annahme der Leistungen durch den Besteller. Das gilt ebenso für 
       Ergänzungen und Abänderungen.
2.2. Das Recht zu zumutbaren Teilleistungen und deren Fakturierung oder zu 
       zumutbaren Ersatzleistungen durch CEBUK bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2.3.  An abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, dem Besteller zur Verfügung
       gestellten Inhalten, Beschreibungen und anderen Unterlagen und Hilfsmittel behält
       sich CEBUK das Eigentum und Urheberrecht vor. Der Besteller darf diese
       Gegenstände oder Unterlagen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von
       CEBUK Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder
       vervielfältigen.

3. Preise

3.1.  Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten
        Leistungsumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
3.2.  Alle von CEBUK angegebenen Preise verstehen sich, falls nicht anders 
        vereinbart, ab Schwerin.
        Bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen wird die
        Umsatzsteuer und andere gesetzliche Abgaben sowie
        Fahrtkosten,Übernachtungskosten und sonstige Spesen, dem Besteller,
        falls in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, entsprechend der jeweils
        gültigen Preise, in Rechnung gestellt.

4. Leistungen

4.1.  Offene Seminare
        CEBUK erbringt bei öffentlich angebotenen Seminaren folgende Leistungen:
        - Bereitstellung der erforderlichen Räumlichkeiten für die vereinbarte Dauer des
          Seminars, Präsentation der Inhalte gemäß Beschreibung des Seminars
        - Seminarunterlagen in Deutsch
        - Bestätigung der Teilnahme durch ein persönliches Zertifikat in zweifacher
          Ausfertigung
        Die Inhalte der Seminare ergeben sich aus der Beschreibung, die jeder Besteller
        anfordern kann. Im Seminar können die Seminarinhalte nach Ermessen des
        Dozenten unterschiedlich gewichtet werden.
4.2.  Inhouse- Seminare
        Für diese Trainings in Unternehmen/ Behörden und Einrichtungen wird CEBUK
        ein spezifisches Angebot erstellen, in dem Seminarinhalte, Ort, Termin, Zeiten,
        Abläufe, Preise und die Teilnehmerzahl gesondert bestimmt werden.

5. Rücktritt des Bestellers

    Für Rücktritte, die bis 14 Werktage vor Beginn schriftlich bei CEBUK eingehen,
    erhebt CEBUK keine Stornierungsgebühr. Bei einer späteren Stornierung bis zum
    7.Werktag vor Beginn berechnet CEBUK für das Einzelcoaching 50 EUR, für offene
    und Inhouseseminare 60% des angebotenen und bestätigten Preises. Bei einem
    Rücktritt innerhalb von 6 Werktagen vor Beginn oder bei Nichterscheinen eines
    Seminarteilnehmers hat der Besteller den vollständigen angebotenen und
    bestätigten Preis zu zahlen. Maßgebend ist hierfür das Absendedatum per E-Mail
    oder FAX -nachricht oder der Poststempel.

6. Absagen und Änderungen von 4.1, 4.2. und Einzelcoaching durch CEBUK

6.1. CEBUK behält sich das Recht vor, Seminarinhalte geringfügig zu modifizieren
       sowie mit rechtzeitiger Vorankündigung Termin- und Ortsverschiebungen
       vorzunehmen. Kann der Besteller infolge einer Termin- und Ortsänderung die
       Veranstaltung nicht wahrnehmen, steht ihm bei offenen Seminaren das Recht zur
       kostenlosen Umbuchung auf einen neuen Termin des gleichen Seminars zu.
6.2. CEBUK ist bis zu 7 Werktagen vor Seminarbeginn berechtigt, ein offenes Seminar
       abzusagen, wenn eine zu geringe Teilnehmerzahl die wirtschaftliche Durchführung
       der Veranstaltung nicht erlaubt.
6.3. Bei kurzfristiger Erkrankung des Dozenten behält sich CEBUK in Absprache mit
       dem Besteller eine Terminverschiebung vor.

7. Zahlungsbedingungen

   Die  von CEBUK gestellte Rechnung ist innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang ohne
   Abzug zu begleichen. Ab dem 20. Werktag wird eine Säumnisgebühr von 5% des
   nicht gezahlten Honorars erhoben. Es gelten die angebotenen und bestätigten
   Honorare.
   Alle Honorare  verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, so nicht
   anders schriftlich vereinbart.
   Eine nur zeitweise Teilnahme an bestätigten Seminaren oder Modulen
   berechtigt nicht zur Gebührenminderung.

8. Urheberrechte an den Seminar- und Einzelcoachingunterlagen

   Das Urheberrecht an den von CEBUK B. Fründt erarbeiteten und eingesetzten
   Seminar- und Einzelcoachingunterlagen sowie sonstigen von CEBUK B. Fründt
   erarbeiteten Skripten steht ausschließlich CEBUK B. Fründt zu.
   Einfache Nutzungsrechte können nur mit schriftlicher Zustimmung und nach einer
   schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen CEBUK B. Fründt und dem
   Nutzungsberechtigtem eingeräumt werden.

   Den Seminar- und Coachingteilnehmern von CEBUK B. Fründt ist es nicht gestattet,
   ausgereichte Unterlagen und Handbücher zu vervielfältigen oder in einer anderen
   Form zu verbreiten.

9. Haftung

    CEBUK haftet für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Abweichungen von der
    zugesicherten oder garantierten Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes. 
    Diese Haftung erstreckt sich ebenso für Erfüllungsgehilfen von CEBUK. Im Übrigen
    ist jede Haftung  von CEBUK ausgeschlossen. CEBUK steht insbesondere weder für
    den Eintritt eines Lernerfolges bei den TeinehmerInnen oder die Anwendbarkeit der
    vermittelten Inhalte im Unternehmen, der Behörde, der Einrichtung des Bestellers
    ein, noch haftet CEBUK für Datenverluste oder für Reise- und Übernachtungskosten
    sowie Kosten für Arbeitsausfall bei Terminänderungen oder -absagen wegen
    Krankheit des Dozenten, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer
    Ereignisse.

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
10.2. CEBUK behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu
         ergänzen. Die Besteller verpflichten sich, diese Bedingungen in regelmäßigen
         Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen. Mit jeder
         Nutzung der Leistungen von CEBUK erklären sich die Besteller mit der jeweils
         gültigen Fassung der AGB einverstanden.
10.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit dieser
         Bedingungen im Übringen unberührt.
10.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Schwerin.